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Wir möchten Sie frühzeitig über eine wichtige gesetzliche Änderung informieren:
Ab Juli müssen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5t
mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein. Dies gilt, sofern die
Fahrzeuge im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden.
Ziel dieser Regelung ist die lückenlose Dokumentation der Lenk-, Arbeits- und
Ruhezeiten. Was bedeutet das für Sie als Kunde? Grundsätzlich besteht für Sie
kein Handlungsbedarf. Jedoch kann es zu Anpassungen bei Transportabläufen,
Laufzeiten oder in der Disposition kommen. Als ihr spezialisierter Partner für
Direktfahrten sind wir auf die neuen Anforderungen vorbereitet und sorgen dafür,
dass Ihre Transporte weiterhin zuverlässig, rechtskonform und termingerecht ans
Ziel kommen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Und wenn Sie jetzt mehr über uns erfahren möchten:
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